Das partiarische Darlehen - eine Bridge-Finanzierung, ist eine besondere Unternehmensfinanzierungen. Diese Unternehmensfinanzierung ergibt sich entweder über eine Gesellschaft, oder über Genussscheine, oder gar über Verkäuferdarlehen. Es handelt sich es also um eine besondere Darlehensform von Gesellschaftsdarlehen oder Beteiligungsdarlehen.
In diesem Fall, der Kreditgeber gewährt also ein Darlehen (dem Kreditnehmer) und dann erhält (anstatt einer vereinbarten Rate!) einen Teil am Gewinn. Aus diesem Grund spricht man auch von dem Gewinndarlehen. Das partiarische Darlehen hat einen festen, aber auch relativ niedrigen Grundzinssatz.
Bemerkenswert ist gleichzeitig, dass der Kreditnehmer verpflichtet ist, die Gewinn- und Verlustrechnung, die betriebswirtschaftlichen Auswertungen als auch die Bilanz gegenüber dem Darlehensgeber offen zu legen. In diesem Modell der Darlehensnehmer (der Unternehmer) wird also Eigentümer der Darlehenssumme - über die er verfügen kann. Er trägt also dann die Gefahr des Unterganges (bzw. Verlustes).
Der Darlehensgeber dagegen trägt immer auch das Risiko der Illiquidität (des Darlehensnehmers). Der Vorteil eines partiarischen Darlehens liegt sowohl in seinem einfachen Modell, als auch ist kostengünstig - diese Darlehensform kann man auch ohne Probleme optimal vor allem an die Bedürfnisse der Personengesellschaft anpassen.
Allgemein kann man sagen, dass heutzutage, wenn die wirtschaftliche Situation ziemlich kompliziert ist, ist die partiarische Darlehen (neben den klassischen Finanzierungsinstrumenten) sowohl sehr Populär, als auch ziemlich wünschenswert... Das partiarische Darlehen eignet sich gut für unterschiedlichen Branchen. Die wichtigste Produkteigenschaften sind also: Verzinsung in Form des partiarischen Rechts (zum Beispiel: Umsatzbeteiligung); keine Beteiligung des Investors an Verlusten (des Unternehmens) und keine Beteiligung des Investors am Unternehmen selbst - das bedeutet, dass der Unternehmer alle unternehmerischen Entscheidungen weiter treffen kann.