Kommerzieller Kredit, also Verkauf ohne sofortige Bezahlung durch den Käufer. Bemerkenswert ist, dass unter so gennante kommerzlieller Kredit (Kundenkredit) man geleistete Anzahlungen, Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen des Kunden an den Lieferanten versteht. Manchmal wird dieser Kredit genutzt, wenn zwischen der Planungsphase und der Fertigstellung einer Leistung erhebliche Zeit liegt und, was ist sehr wichtig, die Leistung auf spezielle Bedürfnisse des Kunden ausgerichtet ist (z. B. größere Großanlagen oder Bauvorhaben, usw.).
Heutzutage, wegen der Finanzkrise, viele kleine Betriebe können nicht allen notwendigen Bedingungen erfüllen... Das bedeutet, dass die kleinere Betriebe (Unternehmen) sind im kommerziellen Sinne nicht immer kreditfähig. Kreditfähigkeit bedeutet allgemein die Möglichkeit rechtswirksam Kreditverträge abzuschließen. Die Schwierigkeiten die kleingewerblichen Wirtschaft bestehen leider in fast allen Ländern mit marktwirtschaftlicher Ordnung.
Wichtig ist, dass kommerzieller Kredit wird durch den Verkäufer gewährt. Er führt zur Ent-stehung des so genannte „Handelsgeldes", dessen wichtigste Form der Wechsel ist. Der Wechsel kann bei einer Bank diskontiert bzw. in Banknoten eingetauscht werden. Dafür erhebt die Bank einen Zins. Man soll bemerken gleichzeitig, dass der kommerzielle Kredit in Form von Waren gegeben wurde (Warenkredit). Der Wechsel, (als eigentliches Zirkulationsmittel des kommerziellen Kredits), hat nur eine beschränkte Laufzeit und lautet auf eine feste Summe. Wichtig sind auch die steuerliche Investitionsbegünstigungen. Die kann nicht immer optimal ausgenützt werden, denn der Investitionsbedarf muß meist stoßweise gedeckt werden...
Am Ende soll man noch bemerken, dass die Kreditstatistik die Verkehr, Gewerbe, Handel und Fremdenverkehr unterscheidet. Um Mißverständnisse zu vermeiden, wird für das Gewerbe im folgenden die Bezeichnung: „Gewerbe im engeren Sinne" und für alle Zweige zusammen die Bezeichnung „kleingewerbliche Wirtschaft" verwendet...
...
Read more...