In der Schweiz gibt es verschiedene Kreditmöglichkeiten, von denen sowohl Firmen als auch Privatpersonen profitieren können. In diesem Artikel präsentieren wir Ihnen die populärsten Kreditarten in der Schweiz sowie allgemeine Informationen über Kreditrecht.
Rechtliche Grundlage für Kredite in der Schweiz
Als Rechtsgrundlage für Kredite in der Schweiz gilt das Bundesgesetz über den Konsumkredit (Konsumkreditgesetz – kurz KKG). Dieser Rechtsakt erklärt die wichtigsten Termine der Kreditsphäre. Beispielsweise als Konsumkreditvertrag gilt ein Vertrag, der durch den Kreditgeber dem Konsumenten einen gewissen Kredit als ein Zahlungsaufschub, ein Darlehen oder eine gleichartige Finanzierungshilfe gewährt oder zumindest zu gewähren verspricht. Laut diesem Gesetz gelten als Kredite auch Leasingverträge, Kreditkarten, Kundenkarten, Überziehungskredite mit einer Kreditoption. Dieses Gesetz erläutert auch einen anderen wichtigen Begriff: Als Kreditvermittler gilt eine juristische Person, die sich geschäftlich mit Kreditvermittlung beschäftigt. Als effektiver Jahreszins sind die Kreditgesamtkosten für den Kreditgeber, die in Jahresprozenten des gewährten Kredits zu verstehen sind.
Die populärsten Kreditarten in der Schweiz
Zu den populärsten Kreditarten in der Schweiz gehören: Privatkredite, Leasing und Konsumkredite. Privatkredite werden heutzutage auf verschiedene Weise verstanden: als Privatkredite, die durch Banken und Kreditinstitute gewährt werden oder als Kredite zwischen den Personen (sog. Peer-to-Peer-Kredite). Die Ersten sind eigentlich Konsumkredite, die hauptsächlich in Bezug auf kleinere Summen erteilt werden. Die Peer-to-Peer-Kredite werden ohne Beteiligung der Bank, zwischen mindestens zwei Privatpersonen gewährt.
Konsumkredite sind besonders benötigt, wenn man momentane finanzielle Engpässe überbrücken muss. Der Konsumkredit kann monatlich (als Monatsraten) oder flexibler kalkuliert werden. Dabei soll man mit einem Jahreszins von bis zu 15% rechnen. Die Kosten des Konsumkredites sind in der Regel sehr hoch, was man auch unter Betracht nehmen soll.
Leasing ist ein Nutzungsüberlassungsvertrag oder einer spezielle Art des Mietvertrages. Man beschreibt ihn als eine alternative Finanzierungsmethode, z. B. beim Kauf eines Autos. Bei Leasingverträgen sind solche Begriffe am wichtigsten: Leasingobjekt (Investitionsgut im Rahmen des Leasingvertrages), Leasingnehmer (Benutzer des Leasingobjekts), Leasinggeber (als Vermieter überlässt er dem Leasingnehmer das Leasingobjekt zur Nutzung) und Leasingrate (monatlicher Rate, die der Leasingnehmer für Nutzung des Leasingobjekts zahlen muss).
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