Man spricht über öffentliche Kredite in besonderen Situationen. Es handelt sich nämlich um Kredite, die entweder von einer öffentlichen Hand vergeben sind, oder an eine öffentliche Hand vergeben sind. Es geht also um: der Bund, Länder und die Städte. Öffentliche Institutionen können sowohl als Kreditnehmer, als auch als Kreditgeber auftreten. Die öffentlichen Kredite stehen für Institutionen zur Verfügung, die einem öffentlichen Sektor zuordnen zu können. Die Kreditsaufnahme durch eine dieser Institutionen erfolgt also dann, wenn die Ausgaben (öffentlichen) nicht durch die Einnahmen aus Abgaben, Steuern oder Gebühren erfolgen kann.

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